Gemeinde Senden

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Informationen zur Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Senden

Svenja Hähnel

Münsterstraße 32 (Nebengebäude des Rathauses)
48308 Senden
Telefon: 02597 699-604
Telefax: 02597 699-222
s.haehnel(@)senden-westfalen.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Wegfinderin

Die Veranstaltungsreihe ist ein Angebot des Kreises Coesfeld in Kooperation mit dem Arbeitskreis Gleichstellung. Ziel der neuen Veranstaltungsreihe „Wegfinderin“ ist die Unterstützung von Frauen im Rahmen ihrer beruflichen Entwicklung. Das Themenfeld ist dabei weit gefasst. Wir laden Frauen dazu ein, den Fokus bewusst auf sich selbst zu setzen.

Mit den Vorträgen und Workshops sollen Frauen unterstützt werden, die „sich perfekt selbstvermarkten, neu durchstarten, effektiv managen, gekonnt kontern, mutig verändern, Chefin werden, stimmlich wirken, wirkungsvoll auftreten, relaxt abschalten“, oder anderes erreichen wollen.

Die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten übernehmen jeweils die Organisation der Termine und stehen für Fragen bereit. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung per E-Mail wird gebeten.

Kontaktdaten und genaue Terminangaben finden sich im Flyer.

Gleichberechtigung

Das Grundrecht der„Gleichberechtigung von Männern und Frauen“ ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Die Verwirklichung dieses Verfassungsgebots der Gleichberechtigung ist eine Aufgabe der Gemeinde, zu deren Wahrnehmung in Senden eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt worden ist.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus

- § 17 Landesgleichstellungsgesetz NRW (interne Aufgaben)
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können; dies gilt insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche; die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen; die Aufstellung und Änderung des Frauenförderplanes sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplanes. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung.

und

- § 5 Gemeindeordnung NRW (externe Aufgaben).
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, auf kommunaler Ebene Benachteiligungen aufzuzeigen, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und darauf hinzuwirken, dass in allen Lebensbereichen der Auftrag des Grundgesetzes erfüllt wird.

Termine

  • 06. März 2024 -  Equal Pay Day
  • 08. März 2024 - Internationaler Frauentag
  • 25. April 2024 - Girls´Day

Wichtige Internetadressen für Frauen

www.frauennotruf-muenster.de
www.girls-day.de
www.rundertisch-kreis-coesfeld.de

Internetportal - Projekt des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW
www.frauenNRW.de

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW
www.mgffi.nrw.de

Info-Netz Altersvorsorge – Informationsservice zur Altersvorsorge des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
www.infonetz-altersvorsorge.de

Internetportal - Verband berufstätiger Mütter
www.vbm-online.de

Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte
www.gleichberechtigung-goes-online.de
www.frauenrecht.de

DGB-Bildungsnetzwerk NRW
www.gender-in-bildung.net

Community-Portal des Verbandes alleinerziehender Väter und Mütter (VAMV)
www.die-alleinerziehenden.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.erfolgsfaktor-familie.de
www.bmfsfj.de

Deutscher Gewerkschaftsbund
www.familie.dgb.de

Wiedereinsteigerin
www.wiedereinstieg.nrw.de
www.perspektive-wiedereinstieg.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing